Wir möchten Ihnen die Schadenmeldung so einfach wie möglich machen.
1. Schaden melden
Im Falle eines Schadens informieren Sie die Schadenabteilung schnellstmöglich
- telefonisch: 49 2541 802-500 (Fax: -599)
- per E-Mail: schadenservice@gavag.de
Das kompetente Team ist für Sie da und sorgt für eine schnelle Reparatur in einer Fachwerkstatt. Dort lassen Sie den Schaden diagnostizieren und teilen der Versicherungsgesellschaft mit, welche Reparatur am Fahrzeug durchgeführt werden muss. Verwenden Sie dazu bitte das Formular zur Schadenmeldung (PDF).
2. Freigabe abwarten.
Nach Eingang Ihrer Schadenmeldung wird Ihr Anpruch unverzüglich geprüft. Bei Bedarf werden Details direkt mit der Werkstatt geklärt. Anschließend erhalten Sie bzw. die Werkstatt per Fax oder E-Mail ein Freigabe-Schreiben mit einer Freigabenummer, das die Kostenübernahme erklärt.
3. Reparatur durchführen
Nach Erhalt der Reparaturfreigabe kann die Werkstatt mit der Reparatur Ihres Fahrzeuges beginnen. Die Zahlung erfolgt auf Wunsch direkt an die Werkstatt oder an Sie, sobald die Rechnung im Original vorliegt. Und schon können auch Sie „Tschüss“ zu Ihren Reparaturkosten sagen.
4. Kostenerstattung
Die Lohnkosten werden nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers übernommen und bis zu 100% erstattet. Den Differenzbetrag trägt der Versicherungsnehmer als Selbstbehalt. (AGBs $4.2)
Die Materialkosten werden nach der Kilometerlaufleistung gestaffelt. (AGBs §4.3)
Km-Laufleistung | Erstattungssatz der Materialkosten |
---|---|
bis 20.000 km | 100% |
bis 30.000 km | 90% |
bis 40.000 km | 80% |
bis 50.000 km | 70% |
bis 60.000 km | 60% |
bis 70.000 km | 50% |
über 70.000 km | 40% |
Km-Laufleistung | Erstattungssatz der Materialkosten |
---|---|
bis 50.000 km | 100% |
bis 60.000 km | 90% |
bis 70.000 km | 80% |
bis 80.000 km | 70% |
bis 90.000 km | 60% |
bis 100.000 km | 50% |
über 100.000 km | 40% |